Gemäß API SPEC 5L werden Förderstahlrohre in zwei Produktklassen, PLS1 und PLS2, unterteilt, für die unterschiedliche technische Bedingungen festgelegt sind.
1. PSL2 ist hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung, der Zugeigenschaften, der Schlagarbeit, der zerstörungsfreien Prüfung und anderer Indikatoren strenger als PSL1;
2. PSL1 ist für die Schlagleistung nicht erforderlich, PSL2 alle Stahlsorten außer x80, Vollgröße 0 Grad Akv-Durchschnitt: Längsrichtung größer oder gleich 41 J, Querrichtung größer oder gleich 27 J . X80-Stahlsorten, Vollgröße 0 Grad Akv-Durchschnitt: Längsrichtung größer oder gleich 101 J, Querrichtung größer oder gleich 68 J; Die hydraulische Prüfung der Rohrleitungen sollte Zweig für Zweig durchgeführt werden, und die Norm sieht keine zerstörungsfreie Ersetzung des hydraulischen Drucks vor.
3. PSL1 erfordert keine zerstörungsfreie Prüfung, PSL2 sollte Zweig für Zweig zerstörungsfrei geprüft werden;
4. Das Rohrende von PSL2 muss sandgestrahlt werden, PSL1 hingegen nicht, und die anderen Stellen sind grundsätzlich gleich;
Die PSL-2-Anforderungen sind strenger, sowohl hinsichtlich der Auswahl der Rohstoffe als auch der Testmethoden, und auch für den endgültigen Produktionsprozess gelten strengere Anforderungen. Bei einer Bestellung gemäß API 5L müssen die Vertragsbedingungen neben der Angabe von Spezifikationen, Stahlsorte und anderen üblichen Indikatoren auch den Grad der Produktspezifikation angeben, d. h. PSL1 oder PSL2;






